Mitgliedschaft

     

    Stifterin bzw. Stifter kann eine Einzelperson oder eine juristische Person werden. Voraussetzung ist, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen oder Ihre Institution sich schriftlich auf jeweils fünf Jahre verpflichtet, der Stiftung einen von der Stifterversammlung festzusetzenden jährlichen Mindestbeitrag zu spenden und die Bestimmungen des Stiftungsstatuts anzuerkennen.

       

    Die Stiftung Kunsthalle Bern veranstaltet für ihre Stifterinnen und Stifter (Mitglieder) exklusive Stiftungssveranstaltungen und jährlich eine Stifterversammlung.

    Die Stiftungsstatuten können Sie auf dieser Website einsehen.

    Die Stiftung ist vom Kanton Bern steuerbefreit worden. Das heisst, das Recht der Abzugsfähigkeit der finanziellen Zuwendung an die Stiftung Kunsthalle Bern im gesetzlichen Rahmen kommt zur Anwendung.

    Wenn Sie daran Interessiert sind als Einzelperson oder als jurisische Person Mitglied zu werden, füllen Sie das Formular aus. Wir werden uns gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Der Stiftungsrat beschliesst über die Aufnahme von Stifterinnen und Stiftern.

     
    Anrede