Maria Eichhorn hatte sich für ihre Ausstellung in der Kunsthalle Bern insbesondere für die Eigentums - und Besitzerverhältnisse dieser Institution interessiert, die finanziellen Hintergründe von Gebäude und Eigenkapital analysiert und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ein dreiteiliges Projekt integriert, das aus Katalog, Ausstellung und Edition bestand.
Band I des Katalogs vermittelte Hintergrundinformationen über die Architektur und die Finanzen der Kunsthalle und hatte die Funktion eines Ausstellungsführers. Band II war ganz den Anteilscheinen gewidmet. Die „Ausstellung“ bestand in einer Reihe von Sanierungsarbeiten, von denen die meisten nicht in den Schauräumen stattfanden und sich über das ganze Gebäude – vom Kamin bis in die Schreinerwerkstatt – erstreckten.
Der dritte Teil des Projekts, die Edition, bestand aus der Neuauflage der Anteilscheine von 50.-, Fr.100.- und Fr. 500.-, die ursprünglich mit genau denselben Werten zwischen 1910 und 1918 gezeichnet wurden und aus deren Erlös der Bau und die Inbetriebnahme der Kunsthalle erst möglich wurden. Die Neuauflage bedingte eine Statuenrevision, d.h. eine ausserordentliche Mitgliederversammlung des Vereins Kunsthalle Bern. Die Anteilscheine dienen auch in ihrer neuen Auflage der Aufstockung des Eigenkapitals. Sie bilden eine unsignierte (signiert sind die Scheine lediglich durch den Präsidenten und die Kassiererin des Vereins) und unlimitierte (trotzdem die Scheine nummeriert sind) Edition von Maria Eichhorn. Die Anteilscheine besitzen daher nur einen ideellen künstlerischen „Mehrwert“. Ihre Besitzer sind Mitbeteiligte am Vereinskapital; da ihnen jedoch weder der Gegenwert jemals zurückerstattet wird noch irgendeine Rendite abspringen kann, bekunden sie mit dem Kauf eines Anteilscheins vor allem, dass sie am Geiste der Institution Kunsthalle Bern oder am zeitgenössischen Kunstschaffen generell Anteil nehmen.
Maria Eichhorn hat nun ihr Projekt um einen vierten Teil erweitert: Im Auftrag der Stiftung Kunsthalle Bern hat sie ein Werk geschaffen, das die Ausstellung und die Anteilscheinaktion noch einmal zusammenfasst (die beiden Katalogbände und die Anteilscheine in einem speziell designten Ausstellungsdisplay) und für die Zeichnungsaktion wirbt. Der kurze „Werbefilm“ ist absolut sachlich: banale Handlungen, unspektakuläre Bilder, neutraler Tonfall. Nach einer Schilderung des Kontextes folgen konkrete Angaben über das Zeichnen der Anteilscheine – wie und wo das gemacht werden kann. Man kann sich auf den reinen Informationsgehalt des Films konzentrieren und wird nicht als potentieller Käufer „umworben“. Die Künstlerin bietet Teilnahme an, überlässt die Art der Teilnahme (finanzielle, sympathische, intellektuelle Teilnahme usw., oder Verweigerung) aber jedem Einzelnen. BF