Mitgliedschaft bei der Stiftung Kunsthalle Bern

 
Stifterin bzw. Stifter kann eine Einzelperson oder eine juristische Person werden.
Voraussetzung ist, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen oder Ihre Institution sich schriftlich
auf jeweils fünf Jahre verpflichtet, der Stiftung einen von der Stifterversammlung
festzusetzenden jährlichen Mindestbeitrag zu spenden und die Bestimmungen des
Stiftungsstatuts anzuerkennen.

Die Stiftung Kunsthalle Bern veranstaltet für ihre Stifterinnen und Stifter (Mitglieder)
exklusive Stiftungssveranstaltungen und jährlich eine Stifterversammlung.

Die Stiftungsstatuten können Sie auf dieser Website einsehen. >> Stiftungsstatut

Die Stiftung ist vom Kanton Bern steuerbefreit worden. Das heisst, das Recht der
Abzugsfähigkeit der finanziellen Zuwendung an die Stiftung Kunsthalle Bern im
gesetzlichen Rahmen kommt zur Anwendung.

Wenn Sie daran Interessiert sind als Einzelperson oder als jurisische Person Mitglied zu
werden, füllen Sie das Formular aus. Wir werden uns gerne mit Ihnen in Verbindung
setzen. >> Kontaktformular

Der Stiftungsrat beschliesst über die Aufnahme von Stifterinnen und Stiftern.